Arbeitsschutz: Gute Noten für Sachsen-Anhalts Unternehmen

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Arbeitsschutz: Gute Noten für Sachsen-Anhalts Unternehmen

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für Unternehmen in Sachsen-Anhalt kein Fremdwort und doch gibt es Möglichkeiten der Verbesserung. Zu diesem Ergebnis kommt der Fachbereich Arbeitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz in seinem Jahresbericht 2015, der auf dem Arbeitsschutztag am vergangenen Donnerstag in Halle vorgestellt wurde. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten haben aus Sicht der Kontrolleure Reserven.

Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne, warb auf dem Fachtag für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben. Grimm-Benne sagte: „Gute Arbeit bedeutet auch, dass die Unternehmen Arbeitsbedingungen schaffen, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter physisch und psychisch gesund bleiben.“ Nach den Worten der Ministerin tragen der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel dazu bei, dass Unternehmen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz einen immer höheren Stellenwert einräumen. Sie sagte: „Verletzte und kranke Beschäftigte bedeuten Arbeitsausfall, und Arbeitsausfall ist Gift für erfolgreiches Wirtschaften.“

Sachsen-Anhalts Arbeitsschutzverwaltung mit ihren rund 130 Beschäftigten und Gewerbeaufsichts-Dezernaten in fünf Regionen hat für 2015 insgesamt 5.272 amtliche Betriebsüberprüfungen und 2.495 Baustellenbegehungen bilanziert. Zu den Beanstandungen vor Ort heißt es, dass Arbeitsmittel bemängelt, Arbeitsplatzgestaltungen kritisiert oder aber Arbeitszeitverstöße geahndet werden mussten.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen 2015 war die Arbeitsschutzorganisation, deren wesentlicher Bestandteil eine konkrete Gefährdungsbeurteilung für einzelne Arbeitsplätze ist. Unter diesem speziellen Blickwinkel wurden 331 Betriebe besichtigt. Zu 90 Prozent war nichts oder nur wenig zu beanstanden, wobei komplett fehlerfrei allein 40 Prozent der Betriebe ihren Arbeitsschutz organisiert hatten. Für jeden zehnten Betrieb musste zunächst ein mangelhaftes Zeugnis ausgestellt werden. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten hatten Probleme, eine ordnungsgemäße Arbeitsschutzorganisation nachzuweisen. Mehr als die Hälfte der kontrollierten Kleinstbetriebe musste deutlich nachbessern, was ihnen auch weitgehend gelang.

Insgesamt kommen die Kontrolleure zur Einschätzung, dass zwei von drei Unternehmen ihre Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllen. Das heißt auch, dass diese Firmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellt sowie den nach Gesetz vorgeschriebenen Arbeitsschutzausschuss eingerichtet haben.